{"id":17,"date":"2021-07-06T10:37:40","date_gmt":"2021-07-06T10:37:40","guid":{"rendered":"https:\/\/wohnmobilvermietung-janremo.de\/?page_id=17"},"modified":"2021-07-06T10:37:43","modified_gmt":"2021-07-06T10:37:43","slug":"mietbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wohnmobilvermietung-janremo.de\/?page_id=17","title":{"rendered":"Mietbedingungen"},"content":{"rendered":"<h1>Wohnmobilvermietung 2016<\/h1>\n<h1><strong>Allgemeine Vermietbedingungen f\u00fcr Wohnmobile<\/strong><\/h1>\n<p>G\u00fcltig ab 19.10.2015 (alle vorherigen Mietbedingungen verlieren hiermit ihre G\u00fcltigkeit).<br \/>\n(F\u00fcr alle vor dem 10.10.2015 abgeschlossenen Mietvertr\u00e4ge gelten die bis zu diesem Datum g\u00fcltigen Mietbedingungen).<\/p>\n<p>Die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses \u00fcber die Buchung eines Reisemobil\u2019s zwischen der Firma Helmut Janosch (nachfolgend als Vermieter genannt) und Ihnen (nachfolgend als Mieter genannt).<br \/>\nJeder Kunde best\u00e4tigt mit seiner Buchung, unabh\u00e4ngig davon, wie diese Buchung zustande gekommen ist, telefonisch, per Fax, per Brief, per E-Mail oder online, die AGBs gelesen, akzeptiert und zur Kenntnis genommen zu haben.<br \/>\nBei Unstimmigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter regeln diese Agb alle Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern.<\/p>\n<p>Lesen Sie diese Mietbedingungen daher sorgf\u00e4ltig durch<\/p>\n<ol>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><b> Vertragsgegenstand<\/b><br \/>\na) Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Wohnmobils. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet der Vermieter nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber den Reisevertrag insbesondere die \u00a7 651 a-l BGB &#8211; finden keinerlei Anwendung. Der Mieter f\u00fchrt seine Fahrt selbst\u00e4ndig durch und setzt das Wohnmobil eigenverantwortlich ein.<br \/>\nb) Bei Ausgabe bzw. R\u00fccknahme des Wohnmobils ist jeweils ein \u00dcbergabe- bzw. R\u00fccknahmeprotokoll vollst\u00e4ndig auszuf\u00fcllen und zu unterzeichnen. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages.<b>2. Mindestalter des Mieters, F\u00fchrerschein<\/b><br \/>\na) Der Mieter muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines f\u00fcr die jeweilige Fahrzeugklasse in Deutschland g\u00fcltigen F\u00fchrerscheins, z.B. der Klasse 3, der Klasse B f\u00fcr Fahrzeuge mit einem zul\u00e4ssigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg oder der Klassen von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht sein. Der Mieter haftet vollumf\u00e4nglich daf\u00fcr, dass nur Personen das Mietfahrzeug, die die vorgenannten Bedingungen erf\u00fcllen und im Mietvertrag als Fahrer angegeben sind f\u00fchren.<br \/>\nb) Eine Vorlage des F\u00fchrerscheins durch den Mieter und\/oder den Fahrern bei Anmietung und\/oder zum Zeitpunkt der \u00dcbernahme ist Voraussetzung f\u00fcr die \u00dcbergabe des Wohnmobils. Kommt es infolge fehlender Vorlage des F\u00fchrerscheins zu einer verz\u00f6gerten \u00dcbernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. Es finden die Bedingungen der Ziffer 8 Abs. C Anwendung. Kann weder im vereinbarten \u00dcbernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist der F\u00fchrerschein vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 6b Anwendung.<\/p>\n<p><b>3. Mietpreis<\/b><br \/>\na) Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss g\u00fcltigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Kraftstoffkosten, Park-, Camping-, Stellplatz- Maut- F\u00e4hrgeb\u00fchren usw., als auch Bu\u00dfgelder und sonstige Strafgeb\u00fchren gehen zu Lasten des Mieters.<br \/>\nb) Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten f\u00fcr Versicherungsschutz gem\u00e4\u00df Ziff. 4, Wartung sowie Verschlei\u00dfreparaturen.<br \/>\nc) Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten ber\u00fccksichtigt. Der Tag der Wohnmobil\u00fcbernahme und der Tag der R\u00fcckgabe werden als ein Miettag berechnet, so fern 24 Stunden nicht \u00fcberschritten werden und das Wohnmobil zum vereinbarten Zeitpunkt zur\u00fcckgegeben wird (siehe auch Ziffer 8 c und m).<br \/>\nd) Bei jeder Anmietung f\u00e4llt zus\u00e4tzlich eine einmalige Servicepauschale laut Preisliste an. Diese beinhaltet die betriebsbereite \u00dcbergabe sowie eine ausf\u00fchrliche Einweisung<br \/>\ne) Freikilometer: 250 pro Miettag. F\u00fcr jeden weiteren km werden 37 Cent berechnet.<br \/>\nf) Bei Tachomanipulation oder Verdacht der Manipulation werden 1000 Kilometer \u00fcber den laut Tacho gefahrenen km verrechnet. Bei Nachweis mehr gefahrener Kilometer als 1000 werden die tats\u00e4chlich gefahrenen Kilometer verrechnet. Es wird zudem Anzeige wegen Betrugs erstattet.<\/p>\n<p><b>4. Versicherungsschutz<\/b><br \/>\na) Haftpflichtversicherung gegen\u00fcber Dritten mit unbegrenzter Deckung f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den, f\u00fcr Personensch\u00e4den bis maximal 8 Mio. \u20ac<br \/>\nb) Haftungsfreistellung nach den Grunds\u00e4tzen einer Teil- \/ Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 150,- \u20ac \/ 1.000,- \u20ac pro Schadenfall. Der Selbstbehalt kann nicht ausgeschlossen werden. Gegen dieses Risiko kann eine entsprechende Zusatzversicherung (Urlaub-Schutz-Paket) abgeschlossen werden. Siehe hierzu Versicherungsbedingungen der RMV<br \/>\nc) Schutzbrief<br \/>\nd) Es gelten die Versicherungsbedingungen der R+V-Versicherung.<br \/>\ne) In der Versicherung nicht enthalten sind Miettage wegen Reparatur-oder Totalausfall. Diese sind vom Mieter zu tragen. Gegen dieses Risiko kann eine entsprechende Zusatzversicherung (Urlaub-Schutz-Paket) abgeschlossen werden. Siehe Versicherungsbedingungen der RMV.<br \/>\nf) Sch\u00e4den im Fahrzeuginneren sind nicht versichert und m\u00fcssen in vollem Umfang von Mieter getragen werden.<\/p>\n<p><b>5. Buchung und Zahlungsbedingungen:<\/b><br \/>\na) Mit dem Buchungsantrag, der pers\u00f6nlich, schriftlich, per Fax oder \u00fcber das Internet erfolgen kann, bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages auf Grundlage der allgemeinen Mietbedingungen und aller erg\u00e4nzenden Angaben der Buchungsgrundlage (Prospekt, Sonderangebot), soweit diese dem Kunden vorliegen, verbindlich an. An diesen Buchungsantrag ist der Kunde 48 Stunden (Werktags) nach Eingang beim Vermieter gebunden.<br \/>\nb) Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen, per Fax oder per E-Mail \u00fcbermittelten Buchungsbest\u00e4tigung von Wohnmobilvermietung Helmut Janosch an den Mieter zustande.<br \/>\nc) Der Mieter ist verpflichtet, die Ihm zugegangene Buchungsbest\u00e4tigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu \u00fcberpr\u00fcfen und den Absender der Best\u00e4tigung ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Weicht die Buchungsbest\u00e4tigung des Vermieters von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Vermieters vor, an dass dieser 10 Tage, bei kurzfristiger Anmietung 24 Stunden, ab Datum der Anmeldebest\u00e4tigung, gebunden ist. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Mieter dieses durch ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung, schriftlich, mit E-Mail, Fax oder Zahlung annimmt. Sp\u00e4tere \u00c4nderungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen im Regelfall nicht ber\u00fccksichtigt werden und berechtigen insbesondere nicht zum R\u00fccktritt vom Vertrag<br \/>\nd) Buchungen sind nur nach elektronischer oder schriftlicher Best\u00e4tigung durch den Vermieter, bei rechtzeitig geleisteter Anzahlung durch den Mieter, f\u00fcr den Vermieter verbindlich.<br \/>\ne) Mit der elektronisch \u00fcbermittelten Buchungsbest\u00e4tigung oder Unterzeichnung des Mietvertrags beim Vermieter erh\u00e4lt der Mieter den Anspruch auf ein Wohnmobil in der gebuchten Wohnmobilkategorie soweit nach Ziff. 9 nicht die Stellung eines Ersatzwohnmobiles zul\u00e4ssig ist. Auf einen spezifischen Grundriss besteht kein Anspruch.<br \/>\nf) Nach Erhalt der elektronischen Buchungsbest\u00e4tigung\/Unterzeichnung des Mietvertrags ist innerhalb von 10 Tagen (Zahlungseingang) eine Anzahlung in H\u00f6he von 30 Prozent des Mietpreises inklusive Servicepauschale, mindestens aber 150 \u20ac, auf das im Mietvertrag genannte Konto des Vermieters zu \u00fcberweisen. Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtbetrag sofort zu entrichten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 6b Anwendung. Mieter aus dem nichteurop\u00e4ischen Raum haben den gesamten Mietpreis bei Mietabschluss zu entrichten.<br \/>\ng) Der restliche Mietpreis muss bis sp\u00e4testens 28 Tage vor Mietbeginn (Spesen- und Geb\u00fchrenfrei, insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland) auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein, wobei es f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto ankommt. Dar\u00fcber hinaus ist der Vermieter, nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Frist zur Nacherf\u00fcllung, berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 6b Anwendung. EC- oder Kreditkarten k\u00f6nnen leider nicht akzeptiert werden.<br \/>\nh) Kommt der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug (Soweit der Mieter nicht auf Grund vorangegangener Mahnung vorzeitig in Verzug kommt, tritt Zahlungsverzug auch ohne Mahnung sp\u00e4testens 30 Tage nach F\u00e4lligkeit und Zugang der Buchungsbest\u00e4tigung und Rechnung ein), werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Zudem wird ein Mahn- und Bearbeitungsgeb\u00fchr von 15,- \u20ac erhoben. Dar\u00fcber hinaus kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter ausgeschlossen werden.<br \/>\ni) Buchungen per E-Mail, Onlineformular oder Fax stellen eine Buchung gem\u00e4\u00df \u00a7 355 BGB Fernabsatzgesetz dar. Gem\u00e4\u00df \u00a7 312g BGB, Abs. 9 findet dieses Widerrufsrecht keine Anwendung bei Kraftfahrzeugvermietung. Der Mieter best\u00e4tigt, mit absenden des verbindlichen Buchungsantrags \u00fcber das Internet, diese Regel zur Kenntnis genommen zu haben und erkl\u00e4rt sein Einverst\u00e4ndnis mit deren Geltung im Rahmen dieses Mietvertrags.<br \/>\nj) Soweit freie Kapazit\u00e4ten innerhalb des Kalenderjahres vorhanden sind, ist eine Umbuchung in eine l\u00e4ngere Mietzeit oder h\u00f6here Kategorie, sofern die vereinbarte Mietdauer nicht unterschritten wird, bis 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn m\u00f6glich. Eine Reduzierung des Mietzeitraumes nach erfolgter Buchung ist nicht m\u00f6glich. Die Kosten f\u00fcr alle Umbuchungen betragen 30,- \u20ac<\/p>\n<p><b>6. Stornierung einer Wohnmobilanmietung<\/b><br \/>\na) es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches R\u00fccktrittsrecht bei Mietvertr\u00e4gen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter r\u00e4umt dem Mieter allerdings ein R\u00fccktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein.<br \/>\nb) Bei R\u00fccktritt vor dem ersten Miettag werden folgende Stornogeb\u00fchren f\u00e4llig:<br \/>\nbis 100 Tage: 5% des Mietpreis mindestens aber 50,- \u20ac<br \/>\n99 &#8211; 61 Tage: 10% des Mietpreises<br \/>\n60 \u2013 31 Tage: 30% des Mietpreises<br \/>\n30 &#8211; 16 Tage: 60% des Mietpreises<br \/>\n15 Tage: 80% des Mietpreises.<br \/>\nBei Nichtabnahme am vereinbarten Mietbeginn: 95%.<br \/>\nMa\u00dfgebend f\u00fcr den R\u00fccktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen R\u00fccktrittserkl\u00e4rung beim Vermieter. Zur Absicherung des Stornorisikos kann eine Reiser\u00fccktrittskostenversicherung abgeschlossen werden. Siehe hierzu Versicherungsbedingungen der RMV<br \/>\nb) Weiter- bzw. Untervermietung ist nicht zul\u00e4ssig.<br \/>\nc) Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Abholtag \u00fcbernommen, ist der Vermieter zur sofortigen K\u00fcndigung des Mietvertrags bei voller Schadensersatzpflicht des Mieters berechtigt. Der Vermieter ist auch zur Schadensminderung nicht verpflichtet zu und versuchen das Fahrzeug anderweitig zu vermieten, solange der Mieter nicht schriftlich mitgeteilt hat, dass er das Fahrzeug auch f\u00fcr die Restmietzeit nicht mehr \u00fcbernehmen und statt dessen Schadenersatz nach 6b) leistet.<br \/>\nd) Eine Kaution in H\u00f6he von 1.000 \u20ac, gegebenenfalls zus\u00e4tzliche Kaution f\u00fcr Zubeh\u00f6r, muss vor Fahrzeug\u00fcbernahme geb\u00fchrenfrei in Bar bei der Vermietstation geleistet werden und dient als Sicherheit f\u00fcr Anspr\u00fcche des Vermieters aus und im Zusammenhang mit dem betroffenen Fahrzeugmietverh\u00e4ltnis. Bei ordnungs- und vertragsgem\u00e4\u00dfer Fahrzeugr\u00fcckgabe und Unterzeichnung des R\u00fcckgabeprotokolls, sowie nach erfolgter Mietvertragsabrechnung wird die Kaution zur\u00fcckerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenentsorgung, Betankungskosten, Sch\u00e4den.) werden bei R\u00fcckgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese vom Mieter zu tragen sind.<br \/>\ne) Reparaturkosten infolge eines Schadensereignisses kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen.<br \/>\nf) Der Vermieter ist berechtigt die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, wenn nicht sp\u00e4testens zum vereinbarten Abholtermin die Gesamtmiete und die Kaution bei ihm eingegangen ist, oder die vertraglich vereinbarten Fahrer\/Mieter nicht sp\u00e4testens bei der \u00dcbergabe des Fahrzeugs einen g\u00fcltigen Personalausweis\/Reisepass und F\u00fchrerschein der zum F\u00fchren eines Fahrzeugs der gemieteten Fahrzeugklasse berechtigt, im Original vorgelegt haben. Das Fahrzeug gilt in diesem Falle auch, wie mit den in Ziffer 5g und 6a dargestellten Folgen, als vom Mieter schuldhaft nicht rechtzeitig \u00fcbernommen.<br \/>\ng) Bis zur abschlie\u00dfenden Kl\u00e4rung der H\u00f6he der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter in den F\u00e4llen b) und 8 b), e), j), k), l), m), das Recht die Kaution geb\u00fchrenfrei zur\u00fcckzubehalten.<\/p>\n<p><b>7. Wohnmobil\u00fcbergabe und R\u00fcckgabe<\/b><br \/>\na) \u00dcbergabe (soweit nicht im Mietvertrag anderweitig vereinbart):<br \/>\nMontag bis Donnerstag: ab 18:30<br \/>\nFreitag ab 16:00<br \/>\nSamstag: ab 14:00<br \/>\nb) R\u00fcckgabe (soweit nicht im Mietvertrag anderweitig vereinbart):<br \/>\nMontag bis Donnerstag = 17:30<br \/>\nFreitag = 14:00<br \/>\nSamstag = 10:00<br \/>\nc) Bei versp\u00e4teter \u00dcbernahme\/R\u00fcckgabe des Wohnmobils (Zeitpunkt im Mietvertrag festgelegt) berechnet der Vermieter dem Mieter ab einer \u00dcberziehung von 30 Minuten f\u00fcr jede angefangene 1\/4 Stunde \u20ac 15,- zuz\u00fcglich der in Absatz i) festgelegten Bedingungen. Eine \u00dcberziehung von einer Stunde wird toleriert, wenn vom Mieter eine Versp\u00e4tung sp\u00e4testens innerhalb der 30 min\u00fctigen \u00dcberziehungsfrist telefonisch mitgeteilt wird.<br \/>\nd) Das Wohnmobil ist zu dem jeweils verbindlich vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) beim Vermieter in Raubling, Rosenweg 25 zu \u00fcbernehmen und zur\u00fcckzugeben.<br \/>\ne) Das Wohnmobil ist vollgetankt beim Vermieter in Raubling, Rosenweg 25 zur\u00fcckzugeben, andernfalls fallen Betankungskosten zus\u00e4tzlich einer Aufwandspauschale von 30 \u20ac gem\u00e4\u00df Mietvertrag (Stand 2015: 2,50 \u20ac\/Liter Diesel) an<br \/>\nf) An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine \u00dcbergabe\/R\u00fccknahme. Bei eigenm\u00e4chtiger R\u00fcckgabe an einem Sonn- oder Feiertag wird eine Zusatzgeb\u00fchr von 130,- \u20ac erhoben.<br \/>\ng) Bei Fahrzeug\u00fcbergabe sind der g\u00fcltige Personalausweis und F\u00fchrerschein im Original vorzulegen und das \u00dcbergabeprotokoll (siehe Ziffer 1b) auszuf\u00fcllen sowie zu unterschreiben. Durch die Unterzeichnung des \u00dcbergabeprotokolls erkennen beide Parteien den protokollierten Zustand des Fahrzeugs und des Zubeh\u00f6rs an.<br \/>\nh) Der Mieter verpflichtet sich gemeinsam mit dem Vermieter bei \u00dcbernahme das Wohnmobil auf seinen schadenfreien Zustand bzw. vorhandene Sch\u00e4den sowie auf die richtige Angabe des Tankstandes und sonstiger F\u00fcllst\u00e4nde, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubeh\u00f6r und Umweltplakette hin zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die durch den Mieter festgestellten Sch\u00e4den, Fehlteile, Verschmutzungen und ungen\u00fcgende F\u00fcllst\u00e4nde sind vor Fahrtantritt gegen\u00fcber dem Vermieter anzuzeigen und werden durch den Vermieter auf dem \u00dcbergabeprotokoll vermerkt.<br \/>\ni) Vor der \u00dcbergabe erfolgt eine ausf\u00fchrliche Einweisung, voraussichtliche Dauer 1 Std. Der Vermieter kann die \u00dcbergabe des Wohnmobils vorenthalten bis die Einweisung abgeschlossen ist. Hierdurch entstehende \u00dcbergabeverz\u00f6gerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter berechnet dem Mieter ab einer \u00dcberziehung von 30 Minuten f\u00fcr jede weitere angefangene 1\/4 Stunde \u20ac 15,-<br \/>\nj) Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt von innen und au\u00dfen gereinigt und in protokolliertem Zustand (lt. \u00dcbergabeprotokoll) zur\u00fcckzugeben. Hat der Mieter bei R\u00fcckgabe des Fahrzeugs dieses nicht, ungen\u00fcgende oder nicht vollst\u00e4ndige gereinigt, werden. dem Mieter:<\/li>\n<\/ol>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Innenreinigung (ohne Dusche\/Nasszelle)<\/td>\n<td>80,- \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Dusche\/Nasszelle<\/td>\n<td>\u00a060,- \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Au\u00dfenreinigung<\/td>\n<td>120,- \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Toilettenentleerung<\/td>\n<td>130,- \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Endleerung Grauwassertank bei Au\u00dfenreinigung enthalten<\/td>\n<td>40,- \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\u00a0verrechnet. Bei \u00fcberdurchschnittlicher Verschmutzung werden die tats\u00e4chlich anfallenden Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.<br \/>\nDer Mieter hat die M\u00f6glichkeit bei Buchung des Wohnmobils die Reinigung mit zu buchen.<br \/>\nIn diesem Fall finden die nachfolgenden Preise Anwendung: f\u00fcr die<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Innenreinigung (ohne Dusche\/Nasszelle)<\/td>\n<td>40,- \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Dusche\/Nasszelle<\/td>\n<td>\u00a030,- \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Au\u00dfenreinigung<\/td>\n<td>60,- \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Toilettenentleerung<\/td>\n<td>65,- \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\" rowspan=\"1\">Endleerung Grauwassertank bei Au\u00dfenreinigung enthalten<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<ol>\n<li style=\"font-weight: 400;\">k) Durch unsachgem\u00e4\u00dfe Reinigung des Mieters entstandenen Sch\u00e4den gehen voll zu Lasten des Mieters.<br \/>\nl) Besch\u00e4digte bzw. fehlende Gegenst\u00e4nde werden dem Mieter berechnet.<br \/>\nm) Werden Sch\u00e4den, auch nach R\u00fccknahme des Wohnmobils, festgestellt, so verl\u00e4ngert sich die Mietzeit um die Dauer der Reparatur, wenn vom Vermieter nachgewiesen ist, dass die Sch\u00e4den vom Mieter zu verantworten sind. Die Kosten der Instandsetzung gehen zu Lasten des Mieters. Zum Schaden geh\u00f6rt auch der Mietausfall, es gelten hierbei die jeweils g\u00fcltigen H\u00f6chsts\u00e4tze als vereinbart. Eventuelle Schadensanspr\u00fcche des Nachmieters gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.<br \/>\nn) Gibt der Mieter das Wohnmobil nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt (R\u00fcckgabezeitpunkt im Mietvertrag festgelegt) an den Vermieter zur\u00fcck, ist dieser berechtigt f\u00fcr den \u00fcber die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in H\u00f6he des vereinbarten Mietzinses sowie eine Vertragsstrafe von 100,- \u20ac zu verlangen. Dar\u00fcber hinausgehende Schadensersatzanspr\u00fcche des Vermieters bleiben davon unber\u00fchrt. Bei \u00dcberziehung in den Saisonzeiten, in denen nur eine wochenweise Vermietung erfolgt, wird bei einer \u00dcberziehung von wenigstens einem Tag, der jeweils h\u00f6chste Wochenpreis berechnet. Die anfallenden Mehraufwendungen des Vermieters sowie Schadensersatzanspr\u00fcche von Nachmietern wegen versp\u00e4teter R\u00fcckgabe werden an den Mieter weiterbelastet. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.<br \/>\no) Eine Verl\u00e4ngerung der Mietzeit ist nur nach ausdr\u00fccklicher Zustimmung des Vermieters in Textform m\u00f6glich. Generell besteht kein Einverst\u00e4ndnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverh\u00e4ltnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit f\u00fchrt auch ohne ausdr\u00fccklichen Widerspruch des Vermieters grunds\u00e4tzlich nicht zu einer Verl\u00e4ngerung des Mietvertrages. Die Regelung des \u00a7 545 BGB findet ausdr\u00fccklich keine Anwendung.<br \/>\np) R\u00fcckgaben des Wohnmobils vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, das Wohnmobil kann anderweitig vermietet werden.<br \/>\nq) Sollte aus irgendwelchen Gr\u00fcnden kein Wohnmobil verf\u00fcgbar sein, ist der Vermieter berechtigt vom Mietvertrag zur\u00fcckzutreten. Geleistete Zahlungen werden voll erstattet.<br \/>\nr) Die Wohnmobile werden nach der Frischwasserverordnung (Stand 01.01.03) \u00fcbergeben. Der Frisch- und Grauwassertank wird leer \u00fcbergeben und leer zur\u00fcckgenommen. Haftungsausschluss f\u00fcr die garantierte Qualit\u00e4t des Trinkwassers wird ausgeschlossen.<br \/>\ns) Der Vermieter ist berechtigt, das Wohnmobil vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer unter fristloser K\u00fcndigung des Mietvertrages zur\u00fcck zu verlangen. Hierf\u00fcr muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das Recht des Mieters zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung im Falle eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unber\u00fchrt.<b> Kaution<\/b><br \/>\na) Eine Kaution in H\u00f6he von 1.000 \u20ac, gegebenenfalls zus\u00e4tzliche Kaution f\u00fcr Zubeh\u00f6r, muss vor Fahrzeug\u00fcbernahme geb\u00fchrenfrei in Bar bei der Vermietstation geleistet werden und dient als Sicherheit f\u00fcr Anspr\u00fcche des Vermieters aus und im Zusammenhang mit dem betroffenen Fahrzeugmietverh\u00e4ltnis. Bei ordnungs- und vertragsgem\u00e4\u00dfer Fahrzeugr\u00fcckgabe und Unterzeichnung des R\u00fcckgabeprotokolls, sowie nach erfolgter Mietvertragsabrechnung wird die Kaution zur\u00fcckerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenentsorgung, Betankungskosten, Sch\u00e4den.) werden bei R\u00fcckgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese vom Mieter zu tragen sind.<br \/>\nb) Reparaturkosten infolge eines Schadensereignisses kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen.<br \/>\nc) Der Vermieter ist berechtigt die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, wenn nicht sp\u00e4testens zum vereinbarten Abholtermin die Gesamtmiete und die Kaution bei ihm eingegangen ist, oder die vertraglich vereinbarten Fahrer\/Mieter nicht sp\u00e4testens bei der \u00dcbergabe des Fahrzeugs einen g\u00fcltigen Personalausweis\/Reisepass und F\u00fchrerschein der zum F\u00fchren eines Fahrzeugs der gemieteten Fahrzeugklasse berechtigt, im Original vorgelegt haben. Das Fahrzeug gilt in diesem Falle auch, wie mit den in Ziffer 5g und 6a dargestellten Folgen, als vom Mieter schuldhaft nicht rechtzeitig \u00fcbernommen.<br \/>\nd) Bis zur abschlie\u00dfenden Kl\u00e4rung der H\u00f6he der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter in den F\u00e4llen b) und 8 b), e), j), k), l), m), das Recht die Kaution geb\u00fchrenfrei zur\u00fcckzubehalten.<\/p>\n<p><b>9. Ersatzwohnmobil<\/b><br \/>\na) Kann das Wohnmobil in der gebuchten Kategorie zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe nicht bereitgestellt werden, beh\u00e4lt sich der Vermieter das Recht vor, ein in Gr\u00f6\u00dfe und Ausstattung vergleichbares auch gr\u00f6\u00dferes Wohnmobil bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zus\u00e4tzlichen Mietkosten. Eine K\u00fcndigung des Mieters nach \u00a7 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist f\u00fcr diese F\u00e4lle ausgeschlossen. Hierdurch entstehende h\u00f6here Nebenkosten, wie F\u00e4hr- oder Mautgeb\u00fchren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines gr\u00f6\u00dferen Wohnmobiles als vertragsgem\u00e4\u00dfe Leistung ablehnen.<br \/>\nb) Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, wird die Mietpreisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerst\u00f6rt wird oder absehbar ist, dass die Nutzung infolge einer Besch\u00e4digung, die der Mieter nicht zu vertreten hat, unangemessen lange unm\u00f6glich sein wird. Eine K\u00fcndigung des Mieters nach \u00a7 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist f\u00fcr diese F\u00e4lle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schl\u00e4gt fehl oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende h\u00f6here Nebenkosten, wie F\u00e4hr- oder Mautgeb\u00fchren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.<br \/>\nc) Wird das Fahrzeug durch das Verschulden des Mieters zerst\u00f6rt oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschr\u00e4nkt oder unm\u00f6glich wird, den der Mieter zu vertreten hat, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine K\u00fcndigung des Mieters nach \u00a7 543 Abs.2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen.<\/p>\n<p><b>10. Obliegenheiten des Mieters<\/b><br \/>\na) Das Wohnmobil darf, ausgenommen in Notf\u00e4llen, nur vom Mieter selbst bzw. dem\/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) gef\u00fchrt werden. Der Mieter muss selbst bei der Abholung des Wohnmobiles erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschriften aller Fahrer des Wohnmobiles dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des F\u00fchrerscheins und Personalausweis zu hinterlegen. Der Mieter hat f\u00fcr das Handeln des jeweiligen Fahrers wie f\u00fcr eigenes.<br \/>\nb) Der Mieter verpflichtet sich vor \u00dcberlassung des Wohnmobiles an einen weiteren Fahrer zu pr\u00fcfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrt\u00fcchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und g\u00fcltigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer \u00fcber die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.<br \/>\nc) Das Wohnmobil ist schonend und sachgem\u00e4\u00df zu behandeln und jeweils ordnungsgem\u00e4\u00df zu verschlie\u00dfen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Wohnmobiles eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Wohnmobiles die Wohnmobilschl\u00fcssel und die Wohnmobilpapiere an sich zu nehmen und f\u00fcr Unbefugte unzug\u00e4nglich aufzubewahren. Die f\u00fcr die Benutzung ma\u00dfgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sich das Wohnmobil in Verkehrs- und fahrsicherem Zustand befindet, die Wasser, Luft- und \u00d6lst\u00e4nde des Wohnmobils bei jedem Tankstop, bzw. regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen. Im Falle eines Schadens durch mangelnde Unterhaltspflicht, haftet der Mieter f\u00fcr den gesamten Schaden. Zur Haftung geh\u00f6rt auch der Mietausfall. Eventuelle Schadensersatzanspr\u00fcche des Nachmieters werden ebenfalls an den Mieter weitergeleitet.<br \/>\nd) Es ist untersagt, das Wohnmobil u.a. zu verwenden zur Beteiligung an Fahrzeugtests, motorsportlichen Veranstaltungen und zur Bef\u00f6rderung von explosiven, leicht entz\u00fcndlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gef\u00e4hrlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Leihe, zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbef\u00f6rderung, f\u00fcr Fahrschul\u00fcbungen, f\u00fcr Nutzungen, die \u00fcber den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gel\u00e4nde. e) Fahrten in Kriegsgebiete sind unzul\u00e4ssig. Fahrten in Ost- und au\u00dfereurop\u00e4ische L\u00e4nder sind nur mit ausdr\u00fccklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters und der Versicherung zul\u00e4ssig.<br \/>\nf) Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Wohnmobils wiederherzustellen, d\u00fcrfen vom Mieter bis zu einer H\u00f6he von 150 \u20ac ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Im \u00dcbrigen d\u00fcrfen Reparaturen nur mit ausdr\u00fccklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die R\u00fcckerstattung der angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter gegen Vorlage entsprechender Nachweise, Belege und Vorlage der ausgetauschten Teile, sofern der Mieter nicht f\u00fcr den Schaden haftet.<br \/>\ng) Reparaturen an der Bereifung durch unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, Fahrweise, nicht Einhaltung der Reifendr\u00fccke oder durch Fremdeinwirkung gehen zu Lasten des Mieters.<br \/>\nh) Sonstige Besch\u00e4digungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Wohnmobil stehen, sind unverz\u00fcglich dem Vermieter mitzuteilen und bei R\u00fcckgabe schriftlich festzuhalten Der Mieter kann Anspr\u00fcche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solch begr\u00fcndeten M\u00e4ngel nicht im R\u00fcckgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.<br \/>\ni) \u00dcber Verkehrsvorschriften und Gesetze der w\u00e4hrend der Mietdauer besuchten L\u00e4nder hat sich der Mieter zu informieren und diese einzuhalten.<br \/>\nj) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Ver\u00e4nderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu ver\u00e4ndern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen.<br \/>\nk) Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit gehen zu Lasten des Mieters.<\/p>\n<p><b>11. Verhalten bei Unfall oder Schadensfall<\/b><br \/>\nDer Mieter\/Fahrer hat nach einem Unfall oder bei einem Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigem Schaden unverz\u00fcglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu verst\u00e4ndigen. Selbst bei geringf\u00fcgigen Unfallsch\u00e4den hat der Mieter einen ausf\u00fchrlichen schriftlichen Bericht (Name, Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge) unter Vorlage einer Skizze, zu erstellen und an den Vermieter zu \u00fcbermitteln. Der Mieter\/Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufkl\u00e4rung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist.<br \/>\nDas strafrechtlich sanktionierte Verbot des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Sinne von \u00a7 142 Strafgesetzbuch-StGB ist zu beachten.<br \/>\nSollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Mieter dies gegen\u00fcber dem Vermieter nachzuweisen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unf\u00e4llen ohne Mitwirkung Dritter.<br \/>\nDaneben hat der Mieter die Versicherung und den Vermieter unverz\u00fcglich \u00fcber alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadenereignisses, auch bei geringf\u00fcgigen Sch\u00e4den, schriftlich zu informieren.<br \/>\nDer Unfall-\/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.<br \/>\nSchadenersatzanspr\u00fcche anderer Unfallbeteiligter d\u00fcrfen nicht anerkannt werden.<br \/>\nSonstige Besch\u00e4digungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Wohnmobil stehen, sind ebenfalls unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens bei der R\u00fcckgabe dem Vermieter mitzuteilen.<br \/>\nBeh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen (z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren) sind dem Vermieter unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p><b>12. Haftung des Vermieters<\/b><br \/>\na) Der Vermieter haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, soweit Deckung im Rahmen der f\u00fcr das Wohnmobil abgeschlossenen Versicherungen besteht. F\u00fcr durch Versicherungen nicht gedeckte Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erf\u00fcllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung des Vermieters oder f\u00fcr die Haftung aus einer vertraglich \u00fcbernommenen verschuldensunabh\u00e4ngigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erf\u00fcllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Gegenst\u00e4nde und Sachen, die bei R\u00fcckgabe des Wohnmobiles zur\u00fcckgelassen \/ vergessen werden.<br \/>\nb) Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenst\u00e4nden verpflichtet, die der Mieter bei R\u00fcckgabe im Fahrzeug zur\u00fcckl\u00e4sst<br \/>\nc) Die Sachmangelhaftung f\u00fcr Abhilfe- und Mietminderungsanspr\u00fcche wird maximal auf dreimal den Tagesgesamtmietpreis begrenzt.<\/p>\n<p><b>13. Haftung des Mieters<\/b><br \/>\nDer Mieter haftet dem Vermieter f\u00fcr Wohnmobilsch\u00e4den, Wohnmobilverlust und dar\u00fcber hinausgehende Sch\u00e4den des Vermieters aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, soweit der Mieter den Schaden oder Verlust zu vertreten hat, nach den folgenden Bestimmungen:<br \/>\na) Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Mieter w\u00e4hrend der vereinbarten Nutzungsdauer lediglich bis zum vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, pro Schadensfall, soweit diese Bedingungen keine weitergehende Haftung anordnen. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht zugunsten unberechtigter Nutzer des Fahrzeuges.<br \/>\nb) Der Mieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingter Fahrunt\u00fcchtigkeit und bei Sch\u00e4den, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (H\u00f6he, Breite) sowie der Zuladungsbestimmungen beruhen f\u00fcr alle von ihm dem Vermieter zugef\u00fcgten Sch\u00e4den. Ebenfalls haftet der Mieter in voller Schadensh\u00f6he f\u00fcr alle von ihm zu vertretenden Sch\u00e4den, die im Zusammenhang mit der Benutzung zu einem verbotenen Zweck (Ziffer 10), im Falle einer nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen R\u00fcckgabe, durch das Ladegut oder durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung des Mietfahrzeugs (insbesondere Bedienungsfehler oder eine \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung) sowie im Falle einer eigenm\u00e4chtigen Vertragsverl\u00e4ngerung entstanden sind.<br \/>\nc) Die Haftungsbeschr\u00e4nkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt gilt nicht f\u00fcr vom Mieter vors\u00e4tzlich verursachte Sch\u00e4den. In diesem Fall haftet der Mieter in voller Schadensh\u00f6he. F\u00fcr den Fall, dass der Mieter den Schadensfall w\u00e4hrend der vereinbarten Nutzungsdauer grob fahrl\u00e4ssig herbeif\u00fchrt, haftet der Mieter dem Vermieter gegen\u00fcber in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur H\u00f6he des Gesamtschadens. Ebenfalls gilt die Haftungsbeschr\u00e4nkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt nicht, sofern der Mieter eine Verletzung der in den, Ziffern 2 (Mindestalter des Fahrers) 8. (Wohnmobil\u00fcbergabe und Wohnmobilr\u00fcckgabe), 10. (Obliegenheiten), 11. (Verhalten bei Unfall oder Schadensfall) geregelten Vertragspflichten vors\u00e4tzlich begeht. In diesen F\u00e4llen haftet der Mieter in voller Schadenh\u00f6he f\u00fcr alle von ihm zu vertretenden Sch\u00e4den. Im Fall einer grob fahrl\u00e4ssigen Verletzung der genannten Vertragspflichten w\u00e4hrend der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter dem Vermieter gegen\u00fcber in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur H\u00f6he des Gesamtschadens. Die Beweislast f\u00fcr das Nichtvorliegen grober Fahrl\u00e4ssigkeit tr\u00e4gt der Mieter. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung entf\u00e4llt nicht, wenn die Verletzung der Vertragspflicht weder Einfluss auf den Schadenseintritt oder auf die Feststellung des Schadens sowie auf das Vorliegen der Voraussetzungen der Gew\u00e4hrung der Haftungsbeschr\u00e4nkung hat. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verhaltens.<br \/>\nd) Kommt der Mieter mit der R\u00fcckgabe des Wohnmobiles in Verzug, haftet er ab Eintritt des Verzuges entsprechend den gesetzlichen Vorgaben uneingeschr\u00e4nkt f\u00fcr alle hieraus entstandenen Sch\u00e4den.<br \/>\ne) F\u00fcr Sch\u00e4den am Wohnmobil oder an Dritten durch mitgef\u00fchrte Tiere und\/oder Missachtung des Rauchverbots, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorgaben.<br \/>\nf) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter f\u00fcr alle w\u00e4hrend der Nutzung des Wohnmobiles anfallenden Geb\u00fchren, Abgaben, Bu\u00dfgelder und Strafen, die er zu vertreten hat, in vollem Umfang von der Haftung freizustellen. Eingehende Kostenbescheide, etc. werden zzgl. einer Bearbeitungsgeb\u00fchr lt. Zusatzinformationen zum Mietvertrag an den Mieter weitergeleitet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Aufwand und \/ oder Schaden entstanden ist. g) \u00dcberl\u00e4sst der Mieter den Gebrauch des Fahrzeuges einem nicht im Mietvertrag angegebenen Dritten und kommt es zu einem Schadensereignis, so haftet der Mieter in voller Schadensh\u00f6he, auch wenn der Dritte den Schaden unverschuldet verursacht hat. h) Der Mieter ist hierbei ersatzpflichtig f\u00fcr alle Kosten, die f\u00fcr die Reparatur des Mietfahrzeugs notwendig sind. Bei einem Totalschaden haftet der Mieter auf den Ersatz des Wiederbeschaffungswerts abz\u00fcglich Restwert, so wie auf die damit verbundenen Mietausf\u00e4lle, beschr\u00e4nkt auf den in der jeweils g\u00fcltigen Preisliste vereinbarten H\u00f6chstbetrag. Dar\u00fcber hinausgehende Anspr\u00fcche auf Schadensersatz bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt und richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. i) Der Mieter haftet f\u00fcr alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Geb\u00fchren, Abgaben, Bu\u00dfgelder und Strafen, f\u00fcr die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sein denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters. Eingehende Kostenbescheide, etc. werden an den Mieter weitergeleitet. j) Solange die Schuldfrage ungekl\u00e4rt ist, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution zur\u00fcckzubehalten.<br \/>\nk) Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.<\/p>\n<p><b>14. Haftung bei Diebstahl<\/b><br \/>\na) Es gelten die Versicherungsbedingungen der R+V-Versicherung.<\/p>\n<p><b>15. Sonstiges<\/b><br \/>\na) Das Rauchen und das mitf\u00fchren von Tieren jeglicher Art in den Wohnmobilen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung verf\u00e4llt die Kaution, Schadensersatzanspr\u00fcche des Nachmieters vorbehalten. Rauchen und \/ oder mitf\u00fchren von Tieren k\u00f6nnen zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung f\u00fchren, insbesondere wenn das Wohnmobil nach Rauch und\/oder Tieren riecht und\/oder Tierhaare\/Ausscheidungen und auf rauchen zur\u00fcckf\u00fchrende Asche vorzufinden sind.<br \/>\nb) Gasbetriebene Ger\u00e4te d\u00fcrfen nur mit der in Betrieb befindlichen Gasflasche verwendet werden. Es ist untersagt beide Gasflaschen gleichzeitig zu verwenden. Wird die Ersatzgasflasche ohne zwingenden Grund (angeschlossene Flasche ist leer) verwendet wird diese, gleichg\u00fcltig des Flascheninhalts, dem Mieter in voller H\u00f6he in Rechnung gestellt.<br \/>\nc) Das Unterbringen von Fahrr\u00e4dern und motorbetriebenen Fahrzeugen im Stauraum ist untersagt, ausgenommen das Wohnmobil ist mit einer entsprechenden Haltevorrichtungen ausgestattet.<br \/>\nd) Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine \u00c4nderung seiner Rechnungsanschrift nach Abschluss des Mietvertrages und bis zur vollst\u00e4ndigen Abwicklung des Mietverh\u00e4ltnisses unverz\u00fcglich und unaufgefordert mitzuteilen. Daneben verpflichtet sich der Mieter, den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Wohnmobiles mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenf\u00e4llen des Fahrers.<br \/>\ne) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zul\u00e4ssig mit amtlich genehmigten und nach Gr\u00f6\u00dfe, Alter und Gewicht gew\u00e4hlten Kindersitz (\u00a721 StVO) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzpl\u00e4tzen (kinderinfo)<br \/>\nf) Als Vertragsstrafe f\u00fcr Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen wird eine Vertragsstrafe von 500,- \u20ac vereinbart.<br \/>\ng) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p><b>16. Verj\u00e4hrung<\/b><br \/>\na) Der Mieter muss offensichtliche M\u00e4ngel an dem Wohnmobil unverz\u00fcglich dem Vermieter schriftlich anzeigen. F\u00fcr die Einhaltung der Unverz\u00fcglichkeit kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige durch den Mieter an. Sofern der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, sind Anspr\u00fcche des Mieters nur m\u00f6glich, sofern ihn kein Verschulden trifft.<br \/>\nb) Alle vertraglichen Anspr\u00fcche des Mieters verj\u00e4hren innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn, es sei denn, es handelt sich um Sch\u00e4den durch die Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit des Mieters oder um F\u00e4lle, in denen der Vermieter , ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erf\u00fcllungsgehilfe den Schaden vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht hat. Wurden vom Mieter Anspr\u00fcche geltend gemacht, so wird die Verj\u00e4hrung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Vermieter die Anspr\u00fcche schriftlich zur\u00fcckweist.<br \/>\nc) Schadensersatzanspr\u00fcche des Vermieters wegen Ver\u00e4nderung und Verschlechterung der Mietsache verj\u00e4hren fr\u00fchestens nach Ablauf von 12 Monaten, beginnend grunds\u00e4tzlich mit der R\u00fcckgabe des Wohnmobiles an den Vermieter. Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadenersatzanspr\u00fcche des Vermieters gegen den Mieter erst f\u00e4llig, wenn der Vermieter Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Ermittlungsakte hatte. Der Lauf der Verj\u00e4hrungsfrist beginnt jedoch sp\u00e4testens 6 Monate nach R\u00fcckgabe des Wohnmobils. Der Vermieter ist verpflichtet, sich unverz\u00fcglich und nachdr\u00fccklich um Akteneinsicht zu bem\u00fchen und den Mieter \u00fcber den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverz\u00fcglich zu unterrichten.<\/p>\n<p><b>17. Allgemeine Bestimmungen<\/b><br \/>\na) Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdr\u00fccklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, f\u00fcr die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, pers\u00f6nlich als Gesamtschuldner.<br \/>\nb) Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.<br \/>\nc) Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.<br \/>\nd) Die Abtretung von Anspr\u00fcchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Anspr\u00fcche in eigenem Namen.<\/p>\n<p><b>18. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung<\/b><br \/>\na) Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters\/ Fahrers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.<br \/>\nb) Dar\u00fcber hinaus kann eine \u00dcbermittlung personenbezogener Vertragsdaten an zust\u00e4ndige Beh\u00f6rden erfolgen, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist und kein Grund f\u00fcr die Annahme besteht, dass der Mieter\/Fahrer ein sch\u00fctzw\u00fcrdiges Interesse am Ausschluss der \u00dcbermittlung hat. Dar\u00fcber hinaus kann eine \u00dcbermittlung der Personenbezogenen Daten an die von Wohnmobilvermietung Janosch beauftragte Dritte erfolgen, soweit dies zur Abwicklung des Mietvertrages sowie zur Durchsetzung der vertraglichen Anspr\u00fcche des Vermieters erforderlich ist.<br \/>\nc) Der Vermieter hat einen Teil seiner Mietfahrzeugflotte mit einem modernen, satellitengest\u00fctzten Ortungssystem ausgestattet. Dieses System erlaubt es, die Positionsdaten des jeweiligen Fahrzeuges festzustellen und das Fahrzeug im Alarmfall (Diebstahl, Raub, Sabotage, Versto\u00df gegen Einreisebeschr\u00e4nkungen usw.) zu orten und stillzulegen. Eine Weiterleitung der personenbezogenen Vertragsdaten an Ermittlungs- und Steuerbeh\u00f6rden kann f\u00fcr den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tats\u00e4chlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte f\u00fcr ein unredliches Verhalten bestehen. Dies erfolgt beispielsweise f\u00fcr den Fall falscher Angaben zur Anmietung, Vorlage falscher bzw. Verlust gemeldeter Personalurkunden, Nichtr\u00fcckgabe des Mietfahrzeugs, bei Nichtmitteilung eines evtl. technischen Defektes, bei Verkehrsverst\u00f6\u00dfen und \u00e4hnlichem und Fahrten in nicht zul\u00e4ssige Gebiete.<br \/>\nd) Die Ortungsdaten werden in der Regel f\u00fcr die Dauer der Mietzeit bzw. bis zur R\u00fcckgabe des Fahrzeuges erhoben und bis zur R\u00fcckerstattung der Kaution, im Streitfall bis zur Beilegung dessen gespeichert. Es werden keine Nutzerprofile erstellt.<\/p>\n<p><b>19. Schlussbestimmungen<\/b><br \/>\na) Erf\u00fcllungsort ist der Sitz des Vermieters.<br \/>\nb) \u00c4nderungen der allgemeinen Vermietbedingungen und zus\u00e4tzliche Vereinbarungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform<br \/>\nc) F\u00fcr den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages, erg\u00e4nzend und Hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die G\u00fcltigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<br \/>\nd) Ist der Mieter ein Unternehmer i. S. v. \u00a7 14 BGB, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, wird als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Gesch\u00e4ftssitz des Vermieters f\u00fcr alle Anspr\u00fcche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegen\u00fcber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort au\u00dferhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n<p><b>20. Gerichtsstand:<\/b><br \/>\nF\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder \u00fcber diesen Vertrag wird Rosenheim als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand vereinbart.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Preis\u00e4nderungen, Druckfehler und Irrt\u00fcmer vorbehalten!<br \/>\nAlle Preise inkl. gesetzl. MwSt.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Wohnmobilvermietung<br \/>\nHelmut Janosch<\/span><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><b>Druckbare Version<\/b><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wohnmobilvermietung 2016 Allgemeine Vermietbedingungen f\u00fcr Wohnmobile G\u00fcltig ab 19.10.2015 (alle vorherigen Mietbedingungen verlieren hiermit ihre G\u00fcltigkeit). (F\u00fcr alle vor dem 10.10.2015 abgeschlossenen Mietvertr\u00e4ge gelten die bis zu diesem Datum g\u00fcltigen Mietbedingungen). 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